Was gilt ganz allgemein für die anwaltliche Vergütung?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, dies ist grundsätzlich unzulässig, siehe § 49b Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Eine Ausnahme besteht bei außergerichtlichen Angelegenheiten, siehe § 4 Abs. 1 S. 1 RVG.
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