Nun sind Ihre Lateinkenntnisse gefragt: Im kanonischen Recht wird grundsätzlich unterschieden zwischen …?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, nach katholischem Verständnis wird unterschieden zwischen göttlichem und menschlichem Recht. Das ius divinum entspricht auf göttlichem Willen beruhenden rechtlichen Vorgaben.
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