Weshalb können sich Kirchen und Religionsgemeinschaften eigene rechtsverbindliche Regelungen geben?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ist Ausfluss der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG und wird konkret in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt.
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