Rechtsquiz zum Karnevalsrecht


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Frage 9

Mit welchem Verbot der Stadt Köln für den 11. November setzte sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2010 auseinander?

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  • Gut erkannt. Die Stadt Köln hatte im Jahr 2010 ein Glasverbot erlassen, wonach man in der Altstadt und im Zülpicher Viertel keine Glasbehältnisse mit sich führen bzw. benutzen durfte. Auch die Kioskbesitzer durften keine Getränke im Glas verkaufen. Auf mehrere Klagen hin hob das Verwaltungsgericht Köln das Glasverbot auf (Beschl. v. 04.11.2010, Az. 1606 und 1607/10). Diese Entscheidung wiederum hob das OVG Münster auf (Beschl. v. 09.11.2010, Az. 5 B 1475/10, 5 B 1476/10).

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