Rechtsquiz zum Karnevalsrecht


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Frage 7

Wie lange dürfen Musikdarbietungen auf Karnevalsveranstaltungen laut dem OVG Rheinland-Pfalz höchstens dauern?

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  • Genau. Laut dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gehören Karnevalsveranstaltungen zum kulturellen Brauchtum im Rheinland und sind sehr seltene Ereignisse, weswegen eine Zulassung bis 24 Uhr gerechtfertigt ist – allerdings unter der weiteren Voraussetzung, dass der darauffolgende Tag arbeitsfrei ist (Beschl. v. 13.02.2004, Az. 6 B 10279/04).

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