Eine Münchnerin machte Unterhaltsansprüche vor dem Familiengericht geltend. Was veranlasste sie, empört einen Befangenheitsantrag zu stellen?
vorherige Frage nächste FrageGenau! Diesen Befangenheitsantrag lehnte das Oberlandesgericht München allerdings ab (Beschl. v. 10.12.1999, Az. 26 AR 107799). Es wolle derartige Überempfindlichkeiten der Antragstellerin nicht berücksichtigen und riet ihr zu etwas mehr Gelassenheit und Humor.
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