Welche straßenverkehrsrechtliche Vorschrift ist einschlägig, wenn man am Steuer Karnevalsmaske oder Pappnase trägt?
vorherige Frage nächste FrageExakt. Denn gemäß § 1 Abs. 2 StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als erforderlich behindert oder belästigt wird. Das Tragen einer Maske oder Pappnase ist daher zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist dabei Vorsicht geboten – insbesondere im Hinblick auf etwaige Unfallgefahren.
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