Wenn es hitzefrei gibt, müsste es doch eigentlich auch "karnevalsfrei" geben? Kriegt man Schmerzensgeld, wenn man Kamelle an den Kopf geworfen bekommt? Welche Norm ist einschlägig bei Masken und Pappnasen im Straßenverkehr und welche beim abgeschnittenen Schlips? Welches "Gesetz" bildet den Auftakt zur Mainzer Fastnacht und welches Verbot gilt in der Kölner Altstadt? Prüfen Sie jetzt Ihr Wissen im Karnevalsrecht (solange Sie noch nüchtern sind)!
Es gehört zur Weiberfastnacht, den Herren die Krawatte abzuschneiden. Was ist das zivilrechtlich?
nächste FrageRichtig. Das Amtsgericht Essen wertete das Abschneiden einer Krawatte als Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (Urt. v. 03.02.1988, Az. 20 C 691/87). Diese ist widerrechtlich, sofern der "Schlipsträger" dem Abschneiden nicht zustimmt.
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