Wie lautet der zentrale Leitgedanke aller jugendrichterlich angeordneten Maßnahmen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der Erziehungsgedanke ist gesetzlich verankert im § 2 Abs. 2 JGG. Das Jugendstrafrecht bezweckt die Erziehung des jugendlichen Straftäters.
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