Ein Jugendlicher begeht eine Straftat im Alter von 15 Jahren. Mit 23 Jahren wird ein weiteres Mal straffällig. Wie verfährt das Strafgericht, wenn es beide Taten zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerten hat?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, Sie kennen sich aus! Diese differenzierte und einzelfallorientierte Vorgehensweiseergibt sich aus § 32 JGG.
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