Ein Jugendlicher begeht eine Straftat im Alter von 15 Jahren. Mit 23 Jahren wird ein weiteres Mal straffällig. Wie verfährt das Strafgericht, wenn es beide Taten zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerten hat?
vorherige Frage nächste FrageDas haben Sie leider falsch verstanden, denn das JGG findet in einem solchen Fall nicht immer Anwendung.
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