Welche Aussage ist richtig?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, die strafrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach § 3 JGG. Danach ist ein Jugendlicher strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
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