Wenn ein 13-Jähriger eine Straftat begeht, …?
vorherige Frage nächste FrageDies ist leider nichtig richtig. Das Jugendgerichtsgesetz ist sachlich nach § 1 Abs. 2 JGG bei Jugendlichen ab vierzehn und bei Heranwachsenden ab 18 Jahren anwendbar. Maßgeblich ist das Alter bei Begehung der Tat.
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