"Zum Ersten, zum Zweiten, …": Welche der folgenden Aussagen in Bezug auf Internetauktionen wie Ebay ist falsch ?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut, Sie kennen sich aus! Bei Ebay wird der entsprechende Kaufvertrag ganz regulär nach den Regelungen in den §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme geschlossen. Siehe dazu auch das Urteil des BGH vom 3. November 2004 (Az. VIII ZR 375/03).
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