"Zum Ersten, zum Zweiten, …": Welche der folgenden Aussagen in Bezug auf Internetauktionen wie Ebay ist falsch ?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, diese Aussage ist nämlich zutreffend: Ein entsprechendes Widerrufsrecht besteht – warum das so ist, erfahren Sie im Urteil des BGH vom 3. November 2004, (Az. VIII ZR 375/03)!
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