"Zum Ersten, zum Zweiten, …": Welche der folgenden Aussagen in Bezug auf Internetauktionen wie Ebay ist falsch ?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, denn das ist zweifelsohne richtig – vergleichen Sie die Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 3. November 2004 (Az. VIII ZR 375/03).
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.