Software genießt Titel- und Markenschutz, aber auch Schutz durch das Urheberrecht. Welche Vorschriften sind hierbei einschlägig … ?
vorherige Frage nächste FrageDies ist leider falsch. Die §§ 88-94 UrhG enthalten Regelungen über Filmwerke, nicht aber über Computerprogramme.
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