Software genießt Titel- und Markenschutz, aber auch Schutz durch das Urheberrecht. Welche Vorschriften sind hierbei einschlägig … ?
vorherige Frage nächste FrageVöllig richtig! In den §§ 69 a-g UrhG sind die Einzelheiten des Schutzes für Computerprogramme geregelt.
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