Nach ständiger BGH-Rechtsprechung handelt es sich beim dauerhaften Überlassen von Software gegen ein Einmalentgelt vertraglich gesehen um einen …?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Der Bundesgerichtshof hat Softwareverträge nach §§ 433 ff. BGB als einem Sachkauf ähnlich eingeordnet. Vergleichen Sie hierzu die bekannte Compiler-Entscheidung des BGH vom 4. November 1987 (Az. VIII ZR 314/86).
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