Nach ständiger BGH-Rechtsprechung handelt es sich beim dauerhaften Überlassen von Software gegen ein Einmalentgelt vertraglich gesehen um einen …?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein: Nicht der BGH, sondern mehrere OLG haben Softwareverträge in der Vergangenheit als Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB eingeordnet. Bei Interesse lesen Sie doch einmal die Entscheidung des OLG Hamm vom 22. August 1991 (Az. 31 U 260/90) oder das Urteil des OLG Köln vom 11. Oktober 1991 (Az. 19 U 87/91).
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