Im Herbst 2015 soll im Bundestag über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abgestimmt werden. 2010 hatte das BVerfG geurteilt, dass die damaligen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig seien. Mit welchem Grundrecht waren sie nicht vereinbar?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Eine vorsorgliche Speicherung von Daten (zum Beispiel durch E-Mail-Provider) soll es nicht geben (BVerfG, Urt. v. 2. März 2010, Az. 1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08 und 1 BvR 586/08). Im Frühjahr 2015 haben das Bundesjustizministerium und das Innenministerium einen Gesetzesentwurf zu "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten" vorgelegt. Ob das Gesetz diesmal Bestand hat vor dem BVerfG? Wir sind gespannt.
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