Für wen haftet ein WLAN-Anschlussinhaber laut BGH nicht?
vorherige Frage nächste FrageVolltreffer. Der BGH entschied, dass zwischen Familienmitgliedern ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und Volljährige im Allgemeinen die Konsequenzen ihres Handelns überblicken – Belehrungen und Überwachung bezüglich der Internetnutzung verböten sich da (BGH, Urt. v. 8. Januar 2014, Az. I ZR 169/12).
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