Ein Anbieter von Telemedien kann verpflichtet sein, den Behörden Namen, Anschrift oder Internet-Pseudonym eines bestimmten Nutzers mitzuteilen. Oft geschieht das aus Gründen der Strafverfolgung. Wie nennt man diese Daten?
vorherige Frage nächste FrageVoll ins Schwarze! Geregelt ist das in § 14 Abs. 2 TMG.
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