Was bedeutet das "Obstruktionsverbot" im Insolvenzrecht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, das Obstruktionsverbot nach § 245 InsO fingiert die Zustimmung einer Gruppe trotz fehlender Mehrheit im Wesentlichen dann, wenn die Insolvenzgläubiger mit dem Plan nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne Plan stünden (Werthaltigkeitsprinzip) und kein anderer Insolvenzgläubiger der Gruppe besser gestellt wird (Gleichbehandlungsgrundsatz).
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