Welches Gericht ist für das Insolvenzverfahren zuständig?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, sachlich zuständiges Insolvenzgericht ist grundsätzlich das Amtsgericht. Das regelt § 2 der Insolvenzordnung (InsO). Das Insolvenzgericht selbst ist für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig.
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