Nach welchem Grundsatz werden die Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren behandelt?
vorherige Frage nächste FrageNein. "Jedem das Seine" würde dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und der gemeinschaftlichen Befriedigung zugunsten der Gläubigergesamtheit entgegenstehen.
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