Nach welchem Grundsatz werden die Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren behandelt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, die Insolvenzgläubiger werden nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (par conditio creditorum) behandelt, der aus zahlreichen Einzelvorschriften hervorgeht (vgl. §§ 1, 129 Abs. 1, 187 ff. InsO).
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