Welcher der folgenden Grundsätze gilt im Grundbuchrecht?
vorherige Frage nächste FrageNein! Im Grundbuchrecht gilt der Bestimmtheitsgrundsatz und nicht der Bestimmbarkeitsgrundsatz: Eintragungen müssen eindeutig sein, weil es eine gesetzliche Vermutung für die Richtigkeit von Eintragungen im Grundbuch gibt, vgl. § 891 BGB.
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