Aus welcher Norm ergibt sich die etwaige Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers bei der Zuführung unwägbarer Stoffe auf sein Grundstück?
vorherige Frage nächste FrageNein, § 912 BGB regelt zwar auch eine Duldungspflicht, aber nicht bei einer Einwirkung von Stoffen, sondern bei einem Überbau.
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