Aus welcher Norm ergibt sich die etwaige Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers bei der Zuführung unwägbarer Stoffe auf sein Grundstück?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, § 910 BGB regelt, dass der Grundstückseigentümer Baum- oder Strauchwurzeln von einem Nachbargrundstück grundsätzlich abschneiden und behalten darf (Überhang).
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