Es gibt beschränkt dingliche Rechte an einem Grundstück, die der Gesetzgeber den Grundstücken gleichgestellt hat (sogenannte grundstücksgleiche Rechte). Was ist kein solches grundstücksgleiches Recht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, das Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 1094 ff. BGB ist zwar ein beschränkt dingliches Recht, aber kein grundstücksgleiches Recht.
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