Es gibt beschränkt dingliche Rechte an einem Grundstück, die der Gesetzgeber den Grundstücken gleichgestellt hat (sogenannte grundstücksgleiche Rechte). Was ist kein solches grundstücksgleiches Recht?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, das Bergwerkseigentum ist ein grundstücksgleiches Recht und geregelt in § 9 Abs. 1 Bundesberggesetz.
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