In welchem Fall verneinte die Rechtsprechung einen Mangel des Grundstückes?
vorherige Frage zur AuswertungSehr gut! Das bebaute Wohngrundstück wich nach Auffassung des OLG Hamm dadurch nicht von der von den Parteien vorausgesetzten Beschaffenheit ab (Urt. v. 20.01.2000, Az. 22 U 122/99).
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