Was wissen Sie über die Hypothek?
vorherige Frage nächste FrageNein, man kann sie laut § 1113 Abs. 2, 1. Alt. BGB auch für künftige Forderungen bestellen.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.