Nach welchem Verfahren können nationale Gerichte dem EuGH Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zur Entscheidung vorlegen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Geregelt ist das in Art. 267 AEUV. Der EuGH ist zuständig für die Auslegung des Unionsrechts. Durch das Vorabentscheidungsverfahren wird sichergestellt, dass die nationalen Gerichte das Unionsrecht nicht unterschiedlich auslegen.
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