Kann ein Mitgliedsstaat aus der EU austreten?
vorherige Frage zur AuswertungSo ist es. Das Austrittsverfahren ist in den Art. 49, 50 EUV geregelt. Danach kann ein Mitgliedsstaat entscheiden, dass er austreten will. Nötig ist aber ein Austrittsabkommen, das der betreffende Staat mit dem Rat der Europäischen Union abschließt. Kommt ein solcher Vertrag binnen zwei Jahren nach Mitteilung des Austrittswillens gegenüber dem Europäischen Rat nicht zustande, kann ein Mitgliedstaat auch ohne "Austrittsvertrag" die EU verlassen (Art. 50 III EUV).
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