Kann eine staatliche Beihilfe auch dann mit dem Binnenmarkt vereinbar sein, wenn sie nicht unter die in Art. 107 Abs. 2 oder 3 AEUV aufgezählten Ausnahmetatbestände fällt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Art. 106 Abs. 2 AEUV macht eine weitere Ausnahme hiervon und erfasst vor allem die öffentliche Daseinsvorsorge.
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