Kann eine staatliche Beihilfe auch dann mit dem Binnenmarkt vereinbar sein, wenn sie nicht unter die in Art. 107 Abs. 2 oder 3 AEUV aufgezählten Ausnahmetatbestände fällt?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch. Die De-Minimis-Schwelle, nach der Beihilfen als geringfügig eingeschätzt werden, liegt derzeit im Grundsatz bei 200.000 Euro.
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