Staatliche Beihilfen sind in der EU ...
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. In Art. 107 Abs. 1 AEUV ist geregelt, dass staatliche Beihilfen mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind, sofern sie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV normieren Ausnahmen zu diesem grundsätzlichen Verbot.
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