Für die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten ist ein grenzüberschreitender Sachverhalt nötig. Das kann dazu führen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten besser gestellt sind als Inländer. Wie beurteilt der EuGH dieses Problem der Inländerdiskriminierung?
vorherige Frage nächste FrageGut erkannt. Der EuGH begründet diese Auffassung mit der Tatsache, dass die Grundfreiheiten nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar sind. Wenn ein solcher grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, ist es allein Sache des nationalen Rechts, wie es mit einer potentiellen Inländerdiskriminierung umgeht.
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