Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV ...
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch. Der Wortlaut des Art. 49 AEUV spricht zwar ausschließlich von natürlichen Personen. Zu beachten ist aber die Gleichstellung der Gesellschaften in Art. 54 AEUV.
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