Welches der folgenden hat der EuGH bisher nicht als zwingendes Erfordernis im Sinne seiner Cassis-de-Dijon-Rechtsprechung anerkannt?
vorherige Frage nächste FrageLeider daneben. Die Aufrechterhaltung der Medienvielfalt ist ein zwingendes Erfordernis, unter das bestimmte Wettbewerbsregelungen fallen können.
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