Wer sind die gesetzlichen Erben "erster Ordnung"?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Gemäß § 1924 Abs. 1 sind Kinder, Enkel und Urenkel die Erben "erster Ordnung". Das bedeutet, dass diese Personen als erste zum Zug kommen. Nur wenn keine Erben "erster Ordnung" vorhanden sind, erben die Erben "zweiter, dritter oder vierter Ordnung".
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