Was geschieht eigentlich mit den Schulden eines Verstorbenen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Die Schulden des Erblassers gehören mit zu dessen "Vermögen" und gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§1922 BGB) mit auf den Erben über (§ 1967 Abs. 1 BGB).
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