Wer ist eigentlich "erbfähig"?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Genauso steht es in § 1923 Abs 1 BGB. Abs. 2 sieht die einzigartige Ausnahme für solche Personen vor, die zum Zeitpunkt des Erbfalls zwar noch nicht geboren, aber bereits gezeugt waren (sog. Nasciturus).
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