Wie viele Mitgliedstaaten sind mindestens erforderlich, um im Rahmen der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit untereinander enger zusammen zu arbeiten als dies auf EU-Ebene vorgesehen ist?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, so steht es in Art. 20 Abs. 2 EUV.
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