Welche Person ist nicht ehefähig?
vorherige Frage nächste FrageDas ist leider falsch. Zwar soll man eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingehen – hiervon kann das Familiengericht jedoch auf Antrag befreien, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und der zukünftige Ehegatte volljährig ist. Eine Heirat mit 16 ist also möglich, siehe § 1303 BGB.
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