Was ist nicht strafbar?
vorherige Frage nächste FrageGenau, zumindest nicht mehr! § 172 StGB a.F. (1872) besagte noch, dass der Ehebruch, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist, an dem schuldigen Ehegatten und dessen Mitschuldigen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft werde. Die Verfolgung der Tat sollte nur auf Antrag erfolgen. Seit dem 1. September 1969 ist Ehebruch nicht mehr unter Strafe gestellt.
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