Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehepartners sein Anfangsvermögen übersteigt. Welche Behauptung zum Zugewinn stimmt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, siehe § 1374 Abs. 3 BGB. Danach muss man nämlich Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus abziehen.
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