Eine Ehe soll nach § 1568 BGB in bestimmten Fällen trotz Scheiterns zunächst nicht geschieden werden. Was ist ein solcher Härtefall?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, nach Ansicht des Oberlandesgericht Bamberg bietet die Härtefallklausel des § 1568 BGB keinen Schutz davor, dass ein Ehegatte in Folge der Scheidung zum Sozialfall wird (OLG Bamberg, Urt. v. 22.01.2004, Az. 2 UF 208/03).
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